Corona-Infos
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Corona-Infos
Änderungen zum 04.04.2022
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Jedoch ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. Wer zu den "quarantänebefreiten Personen" zählt, findet sich hier. Nach den Osterferien entfällt die Testpflicht.